Schule für die, die sie brauchen – Maßnahmen für den
Schulbetrieb ab Montag, 22. November 2021
Wien, 18. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter!
Die Pandemie verlangt Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Fest steht: Die Schule bleibt für
einen unter diesen Umständen angebrachten Schulbetrieb offen. Aus epidemiologischer Sicht ist
festzuhalten, dass nirgends so systematisch getestet wird wie in den Schulen.
Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
• Der Stundenplan bleibt aufrecht.
• Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne
Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest
erforderlich.
• Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben,
können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im
Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der
Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
• Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler
aufgrund ihrer Eigeninitiative am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu
besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.
Für Schülerinnen und Schüler:
• Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und
Gruppenräumen.
• Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
• Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
• Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

  • Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt bis zum Ende des
    Lockdowns aufrecht.
    Einheitliche Quarantäneregeln in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium:
    Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5
    Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
    Für Lehr- und Verwaltungspersonal:
    FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung